Unsere Philosophie
Wir fördern die Gesundheit
Ihrer Mitarbeiter
Wussten Sie schon
….. seit 2009 wird Obst im Büro vom Gesetzgeber belohnt!
Ausgaben zur "Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der Betrieblichen Gesundheitsförderung" sind bis zu 500 Euro je Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuer- und sozialabgabenfrei.
Quelle: Paragraf 3 Nr. 34 EstG